Pflege

Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz

Ihre Analyse der Zustände in der Pflege ist freilich nicht das Besondere an der Arbeit, solche Studien gibt es schon; die Zustände aber, die beschrieben werden, laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Es sieht derzeit so aus, als ob daran auch die sich formierende große Koalition nichts zu ändern gedenkt.

Ich bin gespannt, ob und was sich daraus entwickelt. Interessanter Ansatz um an die Problematik heranzukommen!

Über den Autor

Matthias

Medizinstudent, Papa, (ehemaliger) Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer großen Intensivstation sowie leidenschaftlicher Blogger und Jogger.

Schreib einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar