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Pflege von Angehörigen: Familienpflegezeit

Sucht man beim Statistischen Bundesamt nach Zahl über „Pflegende Angehörige“, so findet man folgende Zahlen aus dem Jahre 2013: von insgesamt rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, werden rund 70% zu Hause versorgt. Und knapp die Hälfte aller Pflegebedürftigen, rund 1,2 Millionen, werden davon allein von Angehörigen gepflegt 1.

Im Hinblick auf den Demographischen Wandel wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland deutlich erhöhen. Berechnungen von 2010 gehen von 4,5 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2050 aus2.

Oftmals ist der Fall gegeben, dass Angehörige, die einen nahen Verwandten zu Hause pflegen, ihren Beruf aufgeben müssen. Um solch einer Entwicklung entgegenzuwirken und um die Pflege in der Familie und die Zeit für den Beruf besser vereinbaren zu können, gab es ab dem 01. Januar 2015 einige Neuregelungen im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz.

Alle Informationen über die Neuigkeiten und die Unterstützungsmöglichkeiten findet man auf der Überblicksseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Lohnersatzleistung bei akuter Pflegesituation, bei der der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit überwiegend wahrscheinlich ist

Ereignet sich im familiären Umfeld akut eine Pflegesituation, so kann man als Arbeitnehmer ohne Vorankündigung eine bis zu zehntägige Auszeit nehmen, um sich um die Organisation der pflegerischen Versorgung zu kümmern. Damit sich der berufstätige Angehörige keine finanziellen Sorgen in dieser Notfallsituation machen muss, wird neuerdings eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, gezahlt.

Pflegezeit

Berufstätige Angehörige haben den rechtlichen Anspruch für 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen. Pflegestufe I ist hierbei Voraussetzung.

Neu seit dem 01.01.2015 ist ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung um einen minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen auch in außerhäuslicher Umgebung zu betreuen. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase. Dafür muss keine Pflegestufe vorliegen und der Angehörige kann sich auch bereits in einem Hospiz befinden.

Der entstehende Verdienstausfall durch die Wahrnehmung der Pflegezeit kann durch die Beantragung eines zinslosen Darlehens kompensiert werden.

Familienpflegezeit

Ist der Zeitraum länger, in der Angehörige gepflegt werden müssen, so besteht nun der Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung vom Beruf. So kann der pflegende Angehörige seine Arbeitszeit auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden reduzieren für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren. In dieser Zeit gilt vollständiger Kündigungsschutz und auch die finanzielle Förderung durch ein zinsloses Darlehen kann in Anspruch genommen werden.

Mehr Flexibilität und Berücksichtigung der Individualität jeder Pflegesituation

Durch die Gesetzesänderungen vom 01.01.2015 wird mehr auf die Bedürfnisse nach Flexibilität und Individualität der pflegenden Angehörigen eingegangen, um die große Herausforderung eines Pflegefalls im nahen familiären Umfelds besser meistern zu können.

Zeitgemäß ist auch die Erweiterung des Kreises der „nahen Angehörigen“: bisher zählten dazu Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwistern sowie von Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern, den Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern des Ehegatten oder Lebenspartners der Schwiegerkinder und Enkelkindern. Neu hinzugekommen sind nun auch die Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften.

Neuerungen im Video

 

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Über den Autor

Matthias

Medizinstudent, Papa, (ehemaliger) Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer großen Intensivstation sowie leidenschaftlicher Blogger und Jogger.

1 Kommentar

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  • Ein toller und vor allem sehr informativer Artikel über die Pflege von Angehörigen.

    In solch einer Situation ist es immer sehr schwierig Job, Familie und Pflegebedürftigen unter einem Hut zu bekommen. Ich kenne dies zu zu gut aus eigener Erfahrung.