Sowohl im Alltag auf der Intensivstation als auch im sozialen Umfeld kommt man immer wieder mit dem Thema „Patientenverfügung“ in Kontakt.
Am 16.10.2013 ist Welttag der Anästhesie und anlässlich dessen startet der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eine Informationsaktion bezüglich dem Thema „Patientenverfügung“.
In der Zeit von 15 – 18 Uhr kann man kostenfrei drei Experten kontaktieren, welche bei Fragen und Unklarheiten zur Patientenverfügung behilflich sind.
Ausserdem wird es auch einen Live-Chat auf Facebook geben, über den man die drei Experten kontaktieren kann.
2 Fragen beantwortet von Prof. Dr. Götz Geldner, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA)
Was ist eine Patientenverfügung?
Seit 2009 regelt das Patientenverfügungsgesetz, dass Ärzte den Willen ihrer Patienten respektieren müssen. Dokumentiert ist dieser Wille im besten Fall in einer Patientenverfügung. Hier wird dokumentiert, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Es ist nicht einfach sich mit solchen existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die sich mit Krankheit, Leiden oder Sterben befassen. Damit Ihre Ärzte Sie Ihrem Willen entsprechend behandeln können, muss man sich den Konsequenzen der eigenen Entscheidung bewusst sein.
Was muss ich beim Verfassen einer Patientenverfügung beachten?
Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Ihre Ärzte Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit zu behandeln haben – welche Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen so präzise wie möglich in eigenen Worten zu formulieren: In welchen Situationen gilt meine Patientenverfügung? Welche lebenserhaltenden Maßnahmen dürfen durchgeführt werden? Die bloße Erklärung „Ich möchte in Würde sterben“ ist nicht konkret genug. Sie können mit einer Patientenverfügung bestimmte Eingriffe ausschließen: z.B. Ernährung per Magensonde, künstliche Beatmung oder Maßnahmen zur Wiederbelebung. Wenn Sie sich bei der Formulierung nicht sicher sind, suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Anästhesisten – als Intensivmediziner hilft er Ihnen gerne weiter!
Info:
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